Rechtsanwalt Franz Linnartz
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
LEBENSLAUF
Rechtsanwalt Franz Linnartz studierte nach dem Wehrdienst Rechtswissenschaft an der Universität Trier mit dem Schwerpunkt Steuerrecht.
Zwischen 1993 bis 1996 war er bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Koblenz und Köln als Rechtsanwalt tätig.
Seit 1996 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Koblenz mit dem Schwerpunkt Erbrecht tätig.
1993 Fachanwalt für Steuerrecht
2005 Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Erbrecht Franz Linnartz wurde in „Capital“ zu den besten Anwälten auf dem Gebiet des Erbrechts empfohlen:
Capital – Beste Anwaltskanzlei 2022
Im Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 vom FOCUS ausgezeichnet als einer der besten Anwälte in Deutschland im Bereich Erbrecht.
AUTOR UND HERAUSGEBER ERBLICHER PUBLIKATIONEN:
- Autor:
- Deutscher Erbrechtskommentar (1.Auflage)
- Praxis Kommentar Erbrecht (4. Aufl. 2020):
- Vermächtnis (§§ 2147-2192 BGB)
- Juris Praxiskommentar Erbrecht Band 5 (10. Aufl. 2023):
- Auslegung zugunsten der Wirksamkeit (§ 2084 BGB)
- Teilweise Unwirksamkeit (§ 2085 BGB)
- Ergänzungsvorbehalt (§ 2086 BGB)
- Auflage: Anzuwendende Vorschriften (§ 2192 BGB)
- Auflage: Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist (§ 2193 BGB)
- Auflage: Anspruch auf Vollziehung (§ 2194 BGB)
- Auflage: Verhältnis von Auflage und Zuwendung (§ 2195 BGB)
- Auflage: Unmöglichkeit der Vollziehung (§ 2196 BGB)
- Unbeschränkbare Testierfreiheit (§ 2302 BGB)
- Herausgeber und Autor:
- Anwalt Zertifikat Online: Erbrecht (juris)
- Praxisreport Familien- und Erbrecht (juris)
KONTAKTDATEN
Kurfürstenstraße 91
56068 Koblenz
Telefon: (02 61) 3 13 30
E-mail: mail@erbrecht-linnartz.de
Internet: www.erbrecht-linnartz.de